Die „Fakten und Empfehlungen für die Regelungen in der Kindertagespflege“ aktualisiert

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gibt jährlich umfangreiche Erläuterungen und Empfehlungen zur Umsetzung der Regelungen in der Kindertagespflege heraus. Dieses Papier wurde jetzt aktualisiert. Eine wichtige Änderung: Die Betriebskostenpauschale kann in der Steuererklärung für das Jahr 2023 zum ersten Mal mit max. 400 € angesetzt werden.

Download: aktualisierte Fassung Fakten und Empfehlungen für die Regelungen in der Kindertagespflege