Räumliche Anforderungen

Die Betreuung der Kinder kann im Haushalt der Eltern, im Haushalt der Kindertagespflegeperson (KTPP) oder mit Zustimmung der Gemeinde und des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe in angemieteten Räumen erfolgen.

Für KTP (Kindertagespflege) die im Haushalt der Eltern stattfindet, können keine räumlichen Anforderungen definiert werden. Findet KTP im Haushalt der KTPP oder in angemieteten Räumen statt, müssen diese entsprechend § 23 Abs. 3 SGB VIII sowie § 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII kindgerecht sein.

Da es sich bei der KTP um ein familiennahes Betreuungsangebot handelt, können räumliche Regelungen der institutionellen Betreuung in Krippe und Kindergarten nicht 1: 1 auf die KTP angewandt werden. In der KTP ist der Haushalt der Bildungsort. Findet KTP im Haushalt der KTPP statt, ist dieser außerdem Lebens- und Gestaltungsraum der KTPP und deren Familie.

Es sollte ein Raumkonzept (welches Teil der Gesamtkonzeption sein kann) vorhanden sein welches veranschaulicht, dass den Kindern in den Räumen eine selbständige Erforschung und Erkundung möglich ist und die Raumgestaltung auf die Bedürfnisse der Kinder abgestimmt ist. Der Raum ist an die Bedürfnisse, Fähigkeiten und Grenzen der Kinder anzupassen. Der Raum soll Geborgenheit sowie Impuls für Herausforderung und Aktivität bieten. Dabei ist es wichtig, dass die Gestaltung des Raumes die Selbständigkeit der Kinder unterstützt.

TIP:
Wie ein Raum auf Kleinkinder wirkt lässt sich gut herausfinden, indem man sich liegend oder sitzend auf die Blickhöhe eines Kindes begibt.

Unsere Checkliste (siehe unten) zu den Anforderungen an die Raumgestaltung unterstützt sie bei der Orientierung.

Der Unfallversicherungsträger gibt mit seiner Broschüre „Kindertagespflege - damit es allen gut geht“ eine Übersicht an Hinweisen, zur sicheren Raumgestaltung.

Lesen Sie auch die Broschüre „Kinder sicher betreuen“ der Aktion DAS SICHERE HAUS.

Informationen zur Raumgestaltung können Sie zudem den Qualitätskriterien für die Kindertagespflege im Freistaat Sachsen (Kap. 2.3) sowie dem Sächsischen Bildungsplan entnehmen.