KiTa-Startchancen- und -Qualitätsentwicklungsgesetz (SCQEG)

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Mit dem am 13. Juli 2026 vorgelegten Gesetzentwurf will der Bund bundesweite Qualitätsstandards in der Kindertagesbetreuung schaffen und die Bildungs- und Entwicklungschancen von Kindern verbessern. Schwerpunkte sind die Sprach- und Entwicklungsförderung, der Übergang in die Schule sowie die gezielte Unterstützung von Einrichtungen in herausfordernden Lagen.

Dieses Gesetz soll das bisherige KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) ablösen.

Die Informations- und Koordinierungsstelle Kindertagespflege in Sachsen (IKS) begrüßt diese Ziele ausdrücklich. Gleichzeitig kritisieren wir, dass die Kindertagespflege im Gesetzentwurf trotz ihrer ausdrücklich benannten Gleichwertigkeit gegenüber Kindertageseinrichtungen im verbindlichen Gesetzesteil nicht ausreichend berücksichtigt wird. Damit bleibt der Entwurf hinter seinem eigenen Anspruch einer gleichbehandelten Förderung aller Betreuungsformen zurück.

Zum Weiterlesen:

Gesetzgebungsvorhaben des Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Stellungnahme der IKS

Stellungnahme des Bundesverband für Kindertagespflege e.V. (BVKTP)