Weiterführung des KiTa-Qualitätsgesetzes in Sachsen unterzeichnet

Am 13. Juni haben Bundesfamilienministerin Karin Prien und Sachsens Kultusminister Conrad Clemens die Vereinbarung zur Umsetzung des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes (KiQuTG) unterzeichnet. Sachsen ist damit das erste Bundesland, in welchem die Vereinbarung über die Verwendung der Mittel in 2025 und 2026 unterschrieben wurde.

Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz unterstützt der Bund die Länder bis 2026 mit rund 4 Milliarden Euro dabei, die frühkindliche Bildung zu verbessern. Sachsen erhält in 2025 und 2026 rund 187 Millionen Euro. Die Kindertagespflege in Sachsen profitiert im Handlungsfeld "Stärkung der Kindertagespflege" von dem Gesetz. So können die Mittel für die Gewährung eines Zuschusses für die Finanzierung von Ausfallzeiten der Kindertagespflegeperson oder für die Weiterentwicklung kommunaler Vertretungslösungen für die Kindertagespflege eingesetzt werden. Darüber hinaus wird die Kindertagespflege in Sachsen durch das Handlungsfeld „Sprachliche Bildung“ gestärkt. Weiterhin plant der Freistaat, die Mittel für mehr Fachkräfte, die Weiterbildung von Fachkräften zur Praxisanleitung angehender Fachkräfte sowie für das Programm "Alltagsintegrierte sprachliche Bildung" zu nutzen.

Zum Weiterlesen: Pressemeldung des BMFSFJ: Karin Prien unterzeichnet Vertrag zum KiTa-Qualitätsgesetz mit Sachsen

Lexikon der IKS KiTa-Qualitätsgesetz