In den Empfehlungen werden eine Vielzahl von Gesichtspunkten und Aspekten aufgezeigt, die bei einer Vereinbarung mit Kindertagespflegepersonen beachtet werden sollten. Zunächst werden Ziel und Inhalt der Neuregelung klargestellt und konkretisiert. Im Weiteren umfassen die Empfehlungen Hinweise zur fachlichen und organisatorischen Umsetzung unter der Berücksichtigung der Besonderheiten der Kindertagespflege. Das umfasst speziell folgende Bereiche:
Ergänzend zu den Empfehlungen verweist die Fachgruppe auf die vom BMFSFJ publizierte Fachbroschüre von Jörg Maywald (2019) zum Thema „Schutz vor Kindeswohlgefährdung in der Kindertagespflege“