Vertretung
Damit Kinder auch in Ausfallzeiten ihrer Kindertagespflegeperson sicher und gut betreut werden, ist es wichtig, dass jede Kindertagespflegeperson in ein funktionierendes Vertretungssystem eingebunden ist. Hierbei sollte beachtet werden, dass die Ersatzbetreuungsperson den Eltern bekannt und vor allem den Kindern im Betreuungsalltag vertraut ist. Um dies zu erreichen, ist es erforderlich, bereits im Vorfeld eine Beziehung zu der Vertretungsperson aufzubauen.
Nur eine gute Eingewöhnung kann eine Vertretung zum Wohle des Kindes gewährleisten und das Qualitätsmerkmal einer kontinuierlichen und verlässlichen Betreuung sichern. Letztlich trägt die Sicherheit einer guten Vertretungslösung auch zur Gesunderhaltung der Kindertagespflegeperson bei.
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Eine verlässliche Vertretung in Ausfallzeiten bietet Kindern, Eltern und Kindertagespflegepersonen Sicherheit.
Um Vertretungszeiten möglichst gering zu halten, wird empfohlen, Urlaub und andere planbare Ausfallzeiten rechtzeitig mit den Eltern abzustimmen, sodass eine Ersatzbetreuung bestenfalls nur für kurzfristige, unvorhersehbare Ausfallzeiten genutzt wird.
Rechtliche Grundlagen
Bei Ausfallszeiten von Kindertagespflegepersonen ist eine Vertretungsregelung gesetzlich gefordert und vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) nach § 23 SGB VIII bzw. der Kommune und dem Jugendamt gemäß § 14 Absatz 6 SächsKitaG zu gewährleisten (vgl. auch Empfehlung des Landesjugendamtes Sachsen zu Leistungen der Jugendhilfe in Form von Kindertagespflege; S. 12).
Das Erheben eines zusätzlichen Elternbeitrages für die Ersatzbetreuung ist rechtlich nicht zulässig.
Situation in Sachsen
Die Gestaltung von Vertretungsregelungen ist in Sachsen von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Individuelle Bedarfe und Gegebenheiten sind örtlich verschieden. Folglich gibt es im Freistaat keine einheitliche und flächendeckende Vertretungsregelung im System Kindertagespflege. Vielmehr kommen unterschiedliche Vertretungsmodelle zum Tragen.
Um die Umsetzung des gesetzlichen Anspruchs zu fördern und finanziell zu unterstützen, stellt der Freistaat Sachsen Mittel zur Verfügung. Anteilig kommen diese durch das KiTa-Qualitätsgesetz vom Bund. Alle länderspezifischen Regelungen für Sachsen sind in der Richtlinie KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserung (RLKiTaQuTVerb) formuliert.
Eine geeignete Vertretungsperson
Werden Kinder in Abwesenheit der zugelassenen Kindertagespflegeperson von einer nicht zugelassenen Ersatzperson betreut, verstößt dies gegen die gesetzlichen Vorgaben und kann zum fristlosen Entzug der Erlaubnis zur Kindertagespflege führen. Ausgenommen davon sind Notfallsituationen.
Eine geeignete Vertretungsperson braucht:
- eine Feststellung der Geeignetheit nach §23 Absatz 3 SGB VIII vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt),
- die Erlaubnis zur Kindertagespflege nach §43 Absatz 2 SGB VIII, wenn sie in eigenen Räumen tätig ist sowie
- die Sicherstellung, dass ohne Ausnahmen maximal 5 gleichzeitig anwesende Kinder betreut werden.
Finanzierung
Kindertagespflegepersonen oder Sorgeberechtigte haben keine Finanzierungsverantwortung. In der Finanzierung wird in erster Linie die Übernahme der Kosten für die Bereitstellung einer Vertretungsvariante geregelt. Diese Kosten sind, bei Kindertagespflege nach SächsKitaG mit Aufnahme in den Bedarfsplan der Gemeinde, auch durch die jeweilige Gemeinde aufzubringen.
Das Landesjugendamt Sachsen stellt in seiner Empfehlung zu Leistungen der Jugendhilfe in Form von Kindertagespflege zwei mögliche Varianten der Finanzierung vor. In der Arbeitshilfe der IKS wird die Umsetzung beider Varianten für Kommunen praxistauglich verdeutlicht. Download der Arbeitshilfe am Ende dieser Seite.
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In Sachsen gibt es nach wie vor keine flächendeckende Vertretungsstruktur für Kindertagespflege, obwohl jede Kommune gesetzlich verpflichtet ist, eine belastbare Vertretungslösung für die Kindertagespflege vorzuhalten und zu finanzieren.
Die Ausfallzeiten von Kindertagespflegepersonen sollten bereits in der Bedarfsplanung gemäß § 8 SächsKitaG berücksichtigt werden.
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Arbeitshilfe "Vertretung in der Kindertagespflege installieren und finanzieren" (2023) der IKS
Die Arbeitshilfe gibt einen Überblick über rechtliche Grundlagen, Finanzierungsaspekte, Vertretungsmodelle und Hinweise zum Abruf von Bundesmitteln mittels Praxisbeispiel.
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Broschüre „Vertretung in der Kindertagespflege. Modelle und Wege für den Freistaat Sachsen.“ (2020)
Die Broschüre gibt einen vertiefenden Einblick in das Thema Vertretung mit folgenden Schwerpunkten: Rechtlicher Rahmen, Anforderungen an gelingende Vertretungsregelungen, der Weg zu einem passenden Modell, Vertretungsmodelle in der Kindertagespflege