Fördermittel für Vertretungslösungen in der Kindertagespflege rückwirkend zum 1. Januar 2025 abrufbar

Mit Freude und Erleichterung möchten wir informieren, dass die Sächsische Staatsregierung trotz Anpassung der »Richtlinie zur Verbesserung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung 2025/2026« keine Kürzungen der Mittel für die Finanzierung von Vertretungslösungen in der Kindertagespflege vornehmen wird.
Somit können die Kommunen weiterhin Mittel beantragen. In diesem Jahr ist eine Antragstellung beim KSV Sachsen – RL KiTaQuTVerb rückwirkend zum 1. Januar 2025 möglich.
Nun gilt es, diese Mittel wie folgt abzurufen, wozu die IKS explizit ermutigen möchte:
Im Handlungsfeld „Starke Kindertagespflege“ des KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetzes (Abschnitt 2)
- Maßnahme 4: Stärkung der Arbeitsfähigkeit von Kindertagespflegepersonen durch die Gewährung eines Zuschusses für die Finanzierung von Ausfallzeiten der Kindertagespflegepersonen oder die Weiterentwicklung kommunaler Vertretungslösungen für die Kindertagespflege
Für die Beantragung stehen Ihnen folgende Antragsunterlagen zur Verfügung
- Zwischenbericht M4 (58,6 KiB)
- Verwendungsnachweis M4 (72,8 KiB)
- Antrag (67,5 KiB)
- Ausfüllhilfe Anlagen (49,1 KiB)
- Ausfüllhilfe Antrag (19,6 KiB)
Fragen zum Antragsformular bekommen Sie unter Tel. 0371 577 253 direkt bei der zuständigen Sachbearbeitung in kompetenter und angenehmer Art und Weise beantwortet. Ein alternativer Weg ist eine E-Mail an KiTaQuTVerb@ksv-sachsen.de zu senden und um Rückruf zu bitten. Dies war bisher stets ein verlässliches Verfahren.
Für diese und weitere bspw. konzeptionellen Überlegungen, Umsetzungs- und Lösungsideen in der Praxis und darüber hinaus Fragen rund um das Thema Vertretungsregelungen steht Ihnen das Team der IKS Sachsen gern zur Verfügung. In diesem Fall schreiben Sie uns kurz eine Information an info@iks-sachsen.de und wir rufen Sie ab dem 9. Juli zur telefonischen Beratung zurück.
Folgende Schreiben Ihnen ergänzend zur Information: