Verlängerung der Antragsfrist 2025/2026 für Förderung einer Vertretung in der Kindertagespflege nach Richtlinie KiTa-QTVerb

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Wie das Kultusministerium am 11. Januar 2026 informierte, ist eine Antragstellung auf Förderung nach der RL KiTa-QuTVerb ( »Richtlinie zur Verbesserung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung 2025/2026«), nach dem

Handlungsfeld „Starke Kindertagespflege“ des KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetzes (Abschnitt 2)

• Maßnahme 4: Stärkung der Arbeitsfähigkeit von Kindertagespflegepersonen durch die Gewährung eines Zuschusses für die Finanzierung von Ausfallzeiten der Kindertagespflegepersonen oder die Weiterentwicklung kommunaler Vertretungslösungen für die Kindertagespflege

noch bis zum 28. Februar 2026 beim KSV Sachsen – RL KiTaQuTVerb möglich.

Für die Beantragung stehen Ihnen durch den KSV Sachsen (Kommunaler Sozialverband Sachsen) als Bewilligungsbehörde folgende Antragsunterlagen zur Verfügung:

Darüber hinaus teilte der KSV Sachsen mit, dass keine Zwischenberichtserstattung für 2025/2026 mehr gefordert wird. Es besteht somit nur noch die Pflicht zur Vorlage des Verwendungsnachweises.

Fragen zum Antragsformular bekommen Sie unter Tel. 0371 577 253 direkt bei der zuständigen Sachbearbeitung in kompetenter und angenehmer Art und Weise beantwortet. Ein alternativer Weg ist eine E-Mail an KiTaQuTVerb@ksv-sachsen.de zu senden und um Rückruf zu bitten. Dies war bisher stets ein verlässliches Verfahren.

Für diese und weitere bspw. konzeptionellen Überlegungen, Umsetzungs- und Lösungsideen in der Praxis und darüber hinaus Fragen rund um das Thema Vertretungsregelungen steht Ihnen das Team der IKS Sachsen gern zur Verfügung. In diesem Fall schreiben Sie uns kurz eine Information an info@iks-sachsen.de und wir rufen zur telefonischen Beratung zurück.

Nun gilt es, diese Mittel wie folgt abzurufen, wozu die IKS explizit ermutigen möchte.

Folgende Schreiben Ihnen ergänzend zur Information: