Räumliche Anforderungen
Die Betreuung der Kinder kann im Haushalt der Erziehungsberechtigten, im Haushalt der Kindertagespflegeperson oder mit Zustimmung der Gemeinde und des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe in angemieteten Räumen erfolgen.
Für Kindertagespflege, die im Haushalt der Eltern stattfindet, können keine räumlichen Anforderungen definiert werden. Findet Kindertagespflege im Haushalt der Kindertagespflegeperson oder in angemieteten Räumen statt, müssen diese entsprechend § § 23 Abs. 3 SGB VIII sowie § 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII kindgerecht sein.
Da es sich bei der Kindertagespflege um ein familiennahes Betreuungsangebot handelt, können räumliche Regelungen der institutionellen Betreuung in Krippe und Kindergarten nicht 1:1 auf die Kindertagespflege angewandt werden. In der Kindertagespflege ist der Haushalt der Bildungsort. Findet Kindertagespflege im Haushalt der Kindertagespflegeperson statt, ist dieser außerdem Lebens- und Gestaltungsraum der Kindertagespflegeperson und deren Familie.
Bei der Bewertung der Räumlichkeiten in anderen kindgerechten Räumlichkeiten sollen die gleichen Maßstäbe angesetzt werden, die für die Betreuung im Haushalt der Kindertagespflegeperson gelten.
Der familiennahe Charakter darf auch nicht verloren gehen, wenn Kindertagespflegepersonen ihr Angebot in räumlicher Nähe zueinander unterbreiten. Jede Kindertagespflege hat dabei eigene, in sich geschlossene Räumlichkeiten vorzuhalten. Darüber hinaus ist die vertragliche und pädagogische Zuordnung jedes einzelnen Kindes zu einer bestimmten Kindertagespflegeperson zu gewährleisten.
Es sollte ein Raumkonzept (das Teil der Gesamtkonzeption sein kann) vorhanden sein, welches veranschaulicht, dass den Kindern in den Räumen eine selbständige Erforschung und Erkundung möglich ist und die Raumgestaltung auf die Bedürfnisse der Kinder abgestimmt ist. Der Raum ist an die Bedürfnisse, Fähigkeiten und Grenzen der Kinder anzupassen. Der Raum soll Geborgenheit sowie Impuls für Herausforderung und Aktivität bieten. Dabei ist es wichtig, dass die Gestaltung des Raumes die Selbständigkeit der Kinder unterstützt.
TIPP:
Wie ein Raum auf Kleinkinder wirkt, lässt sich gut herausfinden, indem sich der Erwachsene liegend oder sitzend auf die Blickhöhe eines Kindes begibt.
Unsere Checkliste zu den Anforderungen an die Raumgestaltung unterstützt sie bei der Orientierung ( Download siehe unten).
Der Unfallversicherungsträger gibt mit seiner Broschüre „Kindertagespflege - damit es allen gut geht“ eine Übersicht an Hinweisen, zur sicheren Raumgestaltung.
Lesen Sie auch die Broschüre „Kinder sicher betreuen“ der Aktion DAS SICHERE HAUS.
Informationen zur Raumgestaltung können Sie zudem den Qualitätskriterien für die Kindertagespflege im Freistaat Sachsen (Kap. 2.3) sowie dem Sächsischen Bildungsplan entnehmen.
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Checkliste
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Broschüre „Kindertagespflege - damit es allen gut geht“
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Broschüre „Kinder sicher betreuen“