Räumliche Anforderungen
Die Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege kann an verschiedenen Orten stattfinden:
- im Haushalt der Eltern
- im Haushalt der Kindertagespflegeperson
- in angemieteten Räumen, wenn Gemeinde und örtlicher Träger der Jugendhilfe zustimmen.
Anforderungen
- Im Haushalt der Eltern gibt es keine speziellen räumlichen Vorgaben.
- Im Haushalt der Kindertagespflegeperson oder in angemieteten Räumen müssen die Räume kindgerecht sein (§§ 23 Abs. 3 SGB VIII, 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII).
- Die Kindertagespflege ist familiennah: Der Haushalt ist Lern- und Lebensraum zugleich. Räumliche Regeln aus Krippen oder Kindergärten lassen sich nicht 1:1 übertragen.
- Auch wenn Kindertagespflegepersonen ihre Angebote nahe beieinander anbieten, muss der familiennahe Charakter erhalten bleiben. Jede Kindertagespflege muss eigene, in sich geschlossene Räume haben. Außerdem muss jedes Kind eindeutig einer bestimmten Kindertagespflegeperson zugeordnet sein – sowohl vertraglich als auch pädagogisch.
Grundsätze der Raumgestaltung
- Räume sollen den Kindern Selbständigkeit, Geborgenheit und Anregung bieten.
- Die Gestaltung muss sich an Fähigkeiten, Bedürfnissen und Grenzen der Kinder orientieren.
- Ein Raumkonzept kann Teil der Gesamtkonzeption sein und zeigen, wie Kinder die Räume eigenständig erkunden und entdecken können.
Tipp: Um zu verstehen, wie ein Raum auf Kinder wirkt, können Erwachsene sich auf die Höhe eines Kindes setzen oder legen.
Hilfreiche Materialien
- Qualitätskriterien für die Kindertagespflege im Freistaat Sachsen (Kap. 2.3)
- Sächsischer Bildungsplan
- Broschüre: "Kinder sicher betreuen - Informationen für Tagesmütter und Tagesväter" PDF Download
- Broschüre: „Kindertagespflege - damit es allen gut geht“ Externen Link besuchen
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IKS-Checkliste "Kindgerechte Räume"