Kindertagespflege in Sachsen

Häufige Fragen

Fragen von Eltern

Wer betreut mein Kind?

Eine angehende Kindertagespflegeperson wird durch das Jugendamt hinsichtlich ihrer persönlichen, fachlichen und gesundheitliche Eignung sowie des Vorhandensein kindgerechter Räumlichkeiten durch persönliche Gespräche überprüft. Die Räume werden mit Blick auf kindgerechte, anregende Ausstattung, Sicherheit und Sauberkeit angeschaut.

Gemäß § 43 Abs. 1 SGB VIII bedarf eine Person, die ein oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während eines Teils des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich, gegen Entgelt, länger als drei Monate betreuen will, der Erlaubnis. Dafür ist die Vorlage mindestens folgender Nachweise erforderlich:

  • erweitertes Führungszeugnis
  • Gesundheitszeugnis
  • erfolgreich abgeschlossene Qualifikation als Kindertagespflegeperson (Curriculum) bzw. mind. 30 bereits absolvierte Unterrichtsstunden vor der Aufnahme der Tätigkeit
  • Erste-Hilfe-Kurs für Säuglinge und Kleinkinder
  • Konzeption

Diese Überprüfung erfolgt im Rhythmus von 5 Jahren. Neben dem ist gemäß § 6 Nr. 2 SächsQualiVO die KTPP dazu verpflichtet, sich in einem Umfang von jährlich 20 Stunden fachlich weiterzubilden.

Eine privat arbeitende und privat finanzierte Kindertagespflegeperson bedarf trotzdem einer Eignung und Zulassung durch das Jugendamt.

Worauf sollte bei der Suche nach einer geeigneten Kindertagespflegeperson geachtet werden?

Einerseits bringen Kindertagespflegepersone für ihre Arbeit mit den Kindern individuelle Stärken, Wissen, Können und Erfahrung mit. Andererseits haben Eltern unterschiedliche Vorstellungen, Wünsche und Ansprüche hinsichtlich der Betreuung ihres Kindes.

Haben Sie eine Kindertagespflegeperson gefunden (über das Jugendamt, Internet oder eine mit der Beratungs- bzw. Vermittlungsfunktion beauftragten Stelle etc.) sollten Sie einen Termin für einen ersten persönlichen Kontakt vereinbaren. Hierbei stellt sich sehr schnell ein erstes Gefühl ein, ob Ihr Kind und Sie sich wohlfühlen.

Folgende Checkliste kann bei der Suche nach einer geeigneten Kindertagespflegeperson hilfreiche Unterstützung geben:
Download Checkliste

Sollten Sie Unterstützung bei der Suche einer Kindertagespflegeperson benötigen, finden Sie die Ansprechpartner:innen Ihrer Region hier .

Fragen zur Tätigkeit als Kindertagespflegeperson

Kindertagespflegeperson – eine Tätigkeit für mich?

Zurzeit gibt es in Sachsen 1.660 Kindertagespflegepersonen, die insgesamt 7.328 Kinder betreuen. In der Regel betreut die Tagesmutter bzw. der Tagesvater Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren, es ist eine Betreuung in besonderen Fällen auch bis zum Altern von 14 Jahren möglich.

In Befragungen und Gesprächen mit Kindertagespflegepersonen zeichnete sich ein umfassendes Bild dieser Tätigkeit: Kindertagespflegepersonen haben grundsätzlich Freude an der Arbeit und dem Zusammensein mit Kindern. Sie freuen sich an der Ausstrahlung und Spontaneität von Kindern sowie an gemeinsamen Aktivitäten. Sie bringen ein großes Interesse an pädagogischen und psychologischen Fragen mit. Sie möchten Kindern gute Wurzeln für das Leben mitgeben und interessieren sich für Entwicklungs- und Bindungsforschung. Sie bevorzugen kleine Kindergruppen und individuelle, familiennahe Betreuung wie auch die Möglichkeit, unabhängig als Selbständige zu arbeiten.

Eine Checkliste zum Anforderungsprofil, welches an Kindertagespflegepersonen gestellt wird, finden Sie hier.

Weitere Hinweise dazu erhalten Sie in den Qualitätskriterien für die Kindertagespflege im Freistaat Sachsen (S. 6ff.) sowie in der Empfehlung des Landesjugendamtes Sachsen zu Leistungen der Jugendhilfe in Form von Kindertagespflege - 2. Fortschreibung (S. 9ff.)

Trotz der empfehlenswerten kleinen Gruppen, der individuellen, familiären Betreuung und der besonders in den ersten drei Lebensjahren so enorm wichtigen emotionalen Geborgenheit, die Kindertagespflege bietet, erfährt die Tätigkeit als Kindertagespflegepersonen derzeit noch häufig nicht die gewünschte gesellschaftliche Anerkennung und Wertschätzung. Auch das Einkommen variiert regional zum Teil sehr. Für die Vorsorge bei einer unvorhergesehenen Vertretung in Ausfallzeiten wäre eine Kooperation mit Kindertagespflegepersonen in der Nähe oder mit Kitas sinnvoll, um die Eltern zu entlasten. Die Kindertagespflege würde mehr in Anspruch genommen werden, wenn durch Vertretungsregelungen für Familien eine höhere Planungssicherheit in Ausfallzeiten bestände.

Interesse geweckt?
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt, Ihrer Kommune oder Gemeinde, nach dem Bedarf an Kindertagespflegepersonen und -plätzen. Den Kontakt zu Ihren Ansprechpartner:innen finden Sie hier.

Was mache ich, wenn ich krank werde?

Eine Kindertagespflegepersonen gilt innerhalb der Krankenversicherung als nicht hauptberuflich selbständig tätige Person, daher trägt die Kindertagespflegepersonen das Risiko des Verdienstausfalls selbst. Hierfür kann eine Verdienstausfallversicherung hilfreich sein.

Um den Kindern und Eltern eine kontinuierliche und sichere Betreuung zu gewährleisten, sollte jede Kindertagespflegepersonen einem funktionierenden Vertretungssystem angehören. Für den Notfall braucht jede Kindertagespflegeperson ein persönliches Konzept bzw. eine persönliche Checkliste (Wo erhalte ich sofort Unterstützung? Wer muss, bis wann informiert werden? etc.)

Aus Sicht des Kindeswohls bzw. bindungstheoretischer Sicht ist es unabdingbar, dass die betreuten Kinder die Vertretungsperson im Vorfeld kennenlernen konnten.

Die Broschüre der Informations- und Koordinierungsstelle Kindertagespflege „Vertretung in der Kindertagespflege. Grundlagen und Ansätze – eine sächsische Arbeitshilfe" finden Sie hier.

Gibt es eine Altersgrenze für Kindertagespflegepersonen?

Nein.

Eine generelle Altersgrenze für das Ausüben der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson kann es aufgrund des Grundrechtes der Berufsfreiheit gemäß Art. 12 GG nicht geben. Alleiniges Kriterium bildet die fachliche, persönliche und gesundheitliche Eignung, welche durch das zuständige Jugendamt geprüft wird.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie in unserem Lexikon unter "Altersgrenze".